Gutachten und Wertermittlung
Der Sinn des Gutachten oder der Verkehrswertermittlung ist es, einen Interessenausgleich zwischen mehreren Parteien zu schaffen. Der Verkehrswert von Grundstücken und die Verfahrensweisen, die zu dessen Ermittlung führen, sind durch den Gesetzgeber durch Gesetzgebung und in rechtsgültigen Vorschriften definiert. Der Paragraph 194 des Baugesetzbuchs lautet hierzu wie folgt:
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Die Verwerter eines Gutachtens können aus den verschiedensten Kreisen kommen. Investoren als Privatleute oder im Auftrag eines Unternehmens, Verwaltungsangestellte als Mittler bei einem Enteignungsverfahren, Immobilienmakler bei einer Marktrecherche, Architekten bei Vorkalkulationen oder bei bzw. vor Erbauseinandersetzungen bei Erbengemeinschaften. Das Gutachten wird für Wohn- und Gewerbeimmobilien erstellt.
Dazu gibt es viele unterschiedliche Anlässe eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück zu bewerten:
- Verkauf oder Kauf einer Immobilie
- Reduzierung der Erbschaftsteuer oder sonstige Erbschaftsangelegenheiten,
- Anteilsbewertung bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen
- Renditeprognosen für Investoren
- Enteignung und Entschädigung
- Beleihung von Grundstücken
- Versteigerungen
- Vermögensauseinandersetzungen
- Versicherungsabschluss oder –Änderung
- Grundstückstausch
- Grundstücke im Sanierungsgebiet
- Planung der Erbverteilung
- Feststellung des Status Quo
Das Gutachten wird derzeit für Immobilien wie freistehende Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen angeboten.
Auch landwirtschaftliche Flächen und Betriebe im Außenbereich werden von uns sach- und fachgerecht bewertet.